Das Landratsamt Ostallgäu hat die von dem Gemeinderat der Gemeinde Kraftisried am 12.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für Windenergie im Bereich "Schottnerwald/Klosterfrauenholz" mit Erlass vom 09.12.2024 / Gz. 40 – 6100-7/23 auf Grund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der beiliegende Lageplan maßgebend.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für Windenergie im Bereich "Schottnerwald/Klosterfrauenholz" wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht bei der Gemeinde Kraftisried (Hauptstraße 11, 87647 Kraftisried), während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Kraftisried einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter www.kraftisried.de/gemeinde/bauleitplanung und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal (Gemeinde Kraftisried) eingestellt und einsehbar.