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schloss-sommer 07
29.06.2024

Wasserrechtsantrag für Einleiten von Niederschlagswasser im Mischgebiet


Vollzug der Wassergesetze; 
Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in den Untergrund bei der Erschließung des Mischgebietes Nr. 28, Markt Unterthingau, Landkreis Ostallgäu

Der Markt Unterthingau hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für die Versickerung von Niederschlagswasser bei der Erschließung des Mischgebiets Nr. 28 beantragt. Das Niederschlagswasser aus den öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Erschließungsstraßen) wird über Regenwasserkanäle gesammelt und in einer Sedimentationsanlage mit hohem Wirkungsgrad gereinigt. Anschließend wird es über eine Rigolenanlage (Kunststoffboxen-System) versickert.

Das Vorhaben wird mit dem Hinweis darauf bekannt gegeben, dass

  1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, während eines Monats und zwar vom 03.07.2024 bis 05.08.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau, Zimmer-Nr. 0.1 aufliegen,
  2. zusätzlich im Internet unter https://www.unterthingau.de/gemeinde/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen/ abrufbar sind, wobei nur die im Rathaus ausgelegten Plan unterlagen maßgeblich sind,
  3. Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich (nicht per E-Mail!) oder zur Niederschrift beim Landratsamt Ostallgäu oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau erhoben bzw. eingereicht werden können,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,
  5. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
  6. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Unterthingau, 27.06.2024

Bernhard Dolp
VG-Vorsitzender


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