Abfallrechtliche Planfeststellung Deponie Kraftisried
nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I für nicht verwertbare mineralische Abfälle durch die Krafrisriee Deponie Betriebs GmbH am Standort des ehemaligen Kiesabbaus Kraftisried, Flur-Nummern 311/3, 311/8, 311/9, 311/11, 304/4, 691/3 und 565, Gemarkung Kraftisried, Gemeinde Kraftisried, Landkreis Ostallgäu;
Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG für die Einleitung von unverschmutztem Oberflächenwasser von der rekultivierten DK I-Boden- und-Bauschuttdeponie Kraftisried in das Grundwasser
Der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben (einschl. Rechtsbehelfsbelehrung)
vom 05.07.2023, Gz. 55.1-8156.4-18,
der das oben genannte Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen im
Markt Unterthingau, Zimmer 1, Marktplatz 9, 87647 Unterthingau
in der Zeit von
Dienstag, den 25.07.2023 bis einschließlich Dienstag, den 08.08.2023
während der Dienstzeiten (von - bis)
Montag - Freitag: 08:00 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr-18:00 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden wurde, individuell zugestellt (§74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfrist.
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 55.1, Fronhof 10, 86152 Augsburg angefordert werden.
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de eingesehen werden. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den amtlichen Auslegungsunterlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Unterthingau, 17.07.2023
Bernhard Dolp
Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Unterthingau